Pflegerische Tätigkeiten:
- Körperpflege nach SGB XI
- Versorgung nach § 45b
Behandlungspflege:
- Richten und Verabreichen von Medikamenten
- Injektionen und Infusionen
- Enterale und parenterale Ernährung
- Wundversorgung
- Versorgung von Pleurexdrainagen
- Kompressionstherapie
Beratungseinsätze § 37 Abs. 3
Alle genannten Leistungen rechnen wir unkompliziert mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab.